Wir konnten den fast 4-monatigen Registrierungsprozess positiv mit Erhalt der Eintragungsurkunde abschließen. flink ist ab sofort eine eingetragene und geschützte Marke der MAP Consulting & Solutions GmbH.
Was ist eine Marke?
European Union trade mark (EUTM). Das Markensystem der Europäischen Union besteht aus einem Registrierungsverfahren, das dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einräumt.
Eine Marke stellt einen wichtigen Teil unseres Unternehmenswertes dar. Die Marke flink® ist damit ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, welches dazu dient, unser Produkt zu kennzeichnen. flink® wurde in den Nizza Klassifikationen 9 (Software), 35 (Business management an organization consultancy) sowie 42 (Design and development of computer hardware, Design, maintenance and up-dating of computer software gesichert.
Das ® – Zeichen (für „registered trademark“) ist das Schutzzeichen der Marke flink®. Allerdings besteht keine Pflicht zur Nutzung dieses Zeichens oder anderer entsprechender Hinweise. Die Marke flink hat nun eine Laufzeit von 10 Jahren und kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
Wir freuen uns sehr, den Registrierungsprozess positiv mit Erhalt der Eintragungsurkunde abgeschlossen zu haben.
flink ist ab sofort eine eingetragene und geschützte Marke
Welche Funktionen erfüllt unsere Marke? Mit flink® weisen wir unsere Software eindeutig unserem Unternehmen zu. Mit der Marke flink® unterscheidet sich unser Produkt eindeutig von denen unserer Mitbewerber und Konkurrenten. Dies wird auch Unterscheidungsfunktion genannt. Damit sichert unsere Marke das Vertrauen unserer Kunden in die Qualität von flink®. So werden unsere Werbeaktionen sinnvoll und versprechen – so hoffen wir – Erfolg. Man nennt diese Funktion auch Garantie- und Wiedererkennungsfunktion. Damit können wir als Markeninhaber unseren Mitbewerbern untersagen, identische oder verwechslungsfähige Marken zu verwenden. Diese nicht unerhebliche Funktion nennt man Verteidigungsfunktion.
Unsere Vorteile und Rechte durch die Eintragung von flink®:
Mit der Eintragung von flink® haben wir das regelmäßige und alleinige Recht erhalten, die Marke für unsere Software zu benutzen. Theoretisch könnten wir jetzt unsere Marke auch verkaufen und veräußern. Gleichzeitig könnten wir für die Marke flink® ein Nutzungsrecht beziehungsweise – eine Markenlizenz – einräumen.